Jahresbericht 2010
Auch das Jahr 2010 stand noch sehr unter dem Vorzeichen der Bauprojekte des Vereins: der Neubau (Notschlafstelle und Wohnheim) wurde fertig gestellt; die neue Notschlafstelle im Sommer 2010 bezogen, gleichfalls konnte der Bereich Netzwerk Wohnungssicherung in den Neubau übersiedeln. Im Tageszentrum wurden nach der Eröffnung im Herbst 2009 auch im Jahre 2010 noch einige Ausstattungen über das noch nicht ausgeschöpfte Umbaubudget getätigt.
Am spannungsreichsten war das Schicksal des Wohnheims: von sehr enttäuschend bis sehr erfreulich verbesserten sich die Perspektiven. Die Zusage für die Inbetriebnahme 2011 war dann im Dezember das Weihnachtswunder schlechthin.
Nach der Eröffnung im September 2009 ging das neue Tageszentrum in sein erstes Betriebsjahr. Ziel war das Angebot des Tageszentrums gut zu etablieren und eventuell mit Sonderangeboten auf besondere Bedürfnisse eingehen zu können.
Der aktivierende Ansatz wurde im Alltagsbereich fortgesetzt, dh. regelmäßige gemeinsame Kochaktionen und Vergabe von kleinen regelmäßigen Putzjobs (3 – 4 x pro Woche je 1 Std). Gemeinsame Kochaktionen wurden mittels privaten Spenden und kleinen Essensbeiträgen von Gästen und MitarbeiterInnen finanziert (1300,- Spendengelder, 850,- Essensbeiträge). Im Jahr 2010 konnte insgesamt 174 mal gemeinsam gekocht und gegessen werden, dh. im Schnitt jeden zweiten Tag (oder 3 – 4 mal pro Woche). Pro Kochaktion nahmen jeweils 8 – 15 Personen teil.
Kochen und Putzen stellen Tätigkeiten dar, die sowohl Basics erfolgreicher Existenz- als auch Wohnsicherung sind und in diesem Sinne eine gute Lebensschule der Sorge für sich und andere.
Aktivierende Angebote, im Sinne des Erprobens von Fähigkeiten und Fertigkeiten im kreativen Bereich bieten regelmäßige Basteltage im Tageszentrum. Schöne selbst gefertigte Dinge machen kreatives und handwerkliches Geschick und Ausdauer sichtbar und steigern das Selbstbewusstsein der Beteiligten. Daneben kommt noch das kommunikative Element des gemeinsamen Tuns positiv zum Tragen. Gemeinsame Erfolge vervielfältigen sich und bestätigen sich letztlich auch im Verkaufserfolg der so geschaffenen Produkte. Dies geschieht im Wesentlichen rund um das Krippenprojekt in der Vorweihnachtszeit.
Aktivierende Angebote, im Sinne nicht alltäglicher, besonderer Ereignisse, waren die Angebote von Ausflügen und Veranstaltungen, die vor allem die Erlebnisfähigkeit und Gemeinschaftsbedürfnisse anregen und fördern sollen. Isolation und alltägliche Routinen werden so belebend unterbrochen. Derartige Besonderheiten sind durchaus Ressourcen für Lebensfreude und Lebensmut. Umso nachhaltiger, wenn sie über Geschichten und Fotos festgehalten und zum immer wieder Erinnern wahrnehmbar bleiben. Projektmappen und die Homepage helfen dabei (siehe in dieser Homepage – Tageszentrum/Impressionen). Auch im Rahmen der Anbindung an das Straßenzeitungsprojekt „Kupfermuckn“ wurden Berichte, Beiträge und eine Lebensgeschichte von und mit Menschen aus und rund ums Tageszentrum gestaltet und veröffentlicht.
Sehr schön ist, dass ein neues Gruppenprojekt entstanden ist. Auf Initiative einer engagierten Mitarbeiterin trifft sich seit September 2010 regelmäßig eine Gruppe von sechs bis sieben Personen. Ausgangspunkt ihrer Gruppenidentität war, dass sie „trockene AlkoholikerInnen“ sind. Sie treffen sich auf eigenen Wunsch, konsequent und sichtlich sehr gern alle zwei Wochen. Wichtig sind ihnen offener und freier Austausch und auch gemeinsame Unternehmungen. Der selbst kreierte Gruppenname „Stolz“ (STOLZ wie S/sichert, T/trocken, O/Optimismus, L/Lebenslust, Z/Zuversicht), sagt viel über ihr Gruppenverständnis aus.
Zum Nutzungskreis des Tageszentrums zählen: die BewohnerInnen der Notschlafstelle, der Übergangswohnungen, die BesucherInnen, die das Angebot der Postabgabestelle nach § 19a Meldegesetz nützen, die Kupfermuckn-Verkäufer und Bekannte und FreundInnen der angeführten NutzerInnen und Ex-NutzerInnen.
Der BesucherInnenkreis umfasste im Jahr 2010 zirka 106 namentlich erfasste Personen, die regelmäßig das Tageszentrum nutzten, anteilsmäßig zu drei Viertel Männer und zu einem Viertel Frauen. 55 % waren unter 40 Jahre und 45 % älter. Die registrierten NutzerInnengruppen verteilten sich ungefähr folgendermaßen:
- 43 NotschlafstellenbewohnerInnen/aktuelle, ehemalige
- 22 §19a Gemeldete/aktuelle, ehemalige
- 22 in Übergangsw. mobil Betreute/aktuelle, ehemalige
- 13 regelmäßige und namentlich bekannte Gäste
- 6 Kupfermucknverkäufer/aktuelle, ehemalige
Von der BesucherInnenfrequenz sind Schwankungen von ca. 12 bis 30 täglich feststellbar. Gleichzeitig anwesend sind jedoch selten mehr als 15 Personen.
Auch 2010 konnte die Gruppe der jungen NutzerInnen (18 – 30 Jahre) als zunehmend beobachtet werden, ebenso zunehmend und großteils ident mit der Gruppe jener mit Drogenproblematik. Durchwegs im Substitutionsprogramm, aber durchwegs mit Problemen, die Vorgaben entsprechend einzuhalten. Beikonsum, Gesundheitsproblematiken, suchtbedingte psychosoziale Auffälligkeiten, Schwierigkeiten und Gesetzeskonflikte im Feld der Beschaffungskriminalität sind sehr zentral und erschweren alle Integrationsbestrebungen Richtung Arbeiten und Wohnen. Alles kreist um die Existenzsicherung zwischen Therapie und/oder Strafe. Die meisten dieser Gruppe haben eine Bewährungshilfe. Der Umgang mit dieser Gruppe führt uns betreuungsmäßig an Grenzen und stellt gleichzeitig eine enorme Beanspruchung aller MitarbeiterInnen dar (Konfrontation mit selbstzerstörerischem und/oder aggressivem Verhalten).
Im Tageszentrum ist auch die Beratung und Betreuung für die BewohnerInnnen der Notschlafstelle und der Mobilen Wohnbetreuung (siehe Mobile Wohnbetreuung) verortet. Das Ziel der Betreuung der NotschlafstellenbewohnerInnen ist das entweder eigenständige oder begleitete Wohnen in einer eigenen Wohnung oder in einer Übergangswohnung. Grundsätzlich wird von einer dreimonatigen Befristung des Aufenthalts in der Notschlafstelle ausgegangen.
Bezüglich der allgemeinen Betreuung, wie der aktivierenden und differenzierten Angebote bleibt die Gruppe mit Drogenproblematik besonders im Fokus. Hier stellen sich die Anforderungen per se, weil diese Gruppe anteilsmäßig sehr groß ist und die Leiden und Konflikte bei allen Beteiligten am größten sind. Unter oft lebensbedrohlichen Bedingungen das Überleben und damit Lebenschancen und mögliche Lebensperspektiven zu sichern, erfordert von allen MitarbeiterInnen professionellen Umgang und laufende Reflexion über Möglichkeiten und Grenzen. Das kann bedeuten, Bewährtes beizubehalten, immer wieder Neues auszuprobieren und sowohl von einseitigen Allmachts- wie Ohnmachtsphantasien auf der Hut zu sein. Eine gute Teamkultur als lernende Gruppe ist dabei eine große Unterstützung.
Immer noch sehr im Hintergrund sind die Frauen und damit entsprechende Angebote. Am attraktivsten und produktivsten stellen sich diesbezüglich die Kreativgruppe rund um das Krippenprojekt und die Gruppe für trockene AlkoholikerInnen dar. Daraus bildet sich derzeit eine Frauen-Strickgruppe – Stricken ist eher als zufälliges, trendiges Vehikel einer Gruppe von den Frauen selbst eingebracht worden. Mal sehen, was daraus wird!
Wie sich die Eröffnung des Wohnheims auf die Nutzungsstruktur des Tageszentrums auswirkt, wird sich zeigen. Grundsätzlich ist dadurch mit einer weiteren Verjüngung des Tageszentrumspublikums zu rechnen.
Die gemeinsamen Kochaktionen werden beibehalten, allerdings terminlich auf ein neues Angebot in Steyr abgestimmt. Seit Dezember 2010 bietet das Rotkreuzstüberl „Komm rein“ drei mal pro Woche warme Schöpfgerichte für jeweils 50 Cent an. An diesen Tagen wird daher im Tageszentrum nicht gemeinsam gekocht, sondern eben an den anderen Tagen. Insgesamt hat sich damit das Versorgungsangebot verbessert.
In der Beratung und Einzelbetreuung der NotschlafstellenbewohnerInnen wird an klareren Betreuungsfahrplänen und besserer Koordination zwischen Notschlafstelle und Tageszentrum gearbeitet. Der dreimonatigen Aufenthaltsbefristung angepasst gibt es einen entsprechenden mehrphasigen Betreuungsfahrplan.
Phase 1 (1. – 4. Woche): Anmeldung und Akklimation in der Notschlafstelle; Anamnese und Klärung der existenziellen Notwendigkeiten im TZ
Phase 2: (5. – 10. Woche): Start einer Bezugsbetreuung mit dem Ziel der Entwicklung von Lebens- und Wohnperspektiven;
Phase 3 (10. Woche): vor Ende der 3-Monatsfrist der Notschlafstelle findet ein erstes Betreuungsbilanzgespräch statt mit Leitung von Notschlafstelle und Tageszentrum, BezugsbetreuerIn und BewohnerIn – je nach Kooperationsbefund wird über den weiteren Verlauf entschieden: Auszug, Umzug, Verlängerung mit jeweils neuen Vereinbarungen. Inhaltlich sollen Erfolge bewusst gemacht und jeweils nächste Perspektiven gefunden und vereinbart werden. Inhaltlich wird nach dem lösungsfokusierten Sozialarbeitsansatz gearbeitet: mit Fokus auf die Ziele der KlientInnen, Vermittlung der Rahmenbedingungen im Umfeld und Berücksichtigung von Risken/Gefahren und Sicherheitsbedürfnissen aller Beteiligten (KlientInnen, Umfeld, BetreuerInnen).
Es wurden insgesamt 24 Erwachsene in 11 vom Wohnservice des Vereins als Übergangswohnungen angemieteten Wohnungen (darunter 2 WGs) und einer Genossenschafts- bzw. Privatwohnung betreut.
Von den 24 betreuten Menschen sind 8 ausgeschieden: ein Bewohner ist verstorben, zwei Bewohner haben die Wohnung selbst übernommen, ein Bewohner ist in eine eigene Wohnung gezogen, drei BewohnerInnen sind wegen Mietrückständen bzw. massiver Alkoholprobleme wieder in Notschlafstellen gezogen. Der Todesfall war sehr traurig, im Abschiednehmen zeigte sich jedoch tröstender Weise die menschliche Eingebundenheit.
Von den 16 aktuell betreuten Menschen wurden 2010 fünf neu in die mobile Wohnbetreuung übernommen. 12 Personen, das sind 50 % aller 2010 betreuten Personen, wurden auch schon 2009 mobil betreut, vier von ihnen mussten jedoch Ende 2009 wegen eines Hausabbruchs in eine neue Übergangswohnung bzw. Finalwohnung übersiedeln. Diese Veränderung haben die Beteiligten positiv gemeistert (bis auf den leider verstorbenen Bewohner).
Lange Betreuungen erweisen sich als stabilisierend und nachhaltig, auch wenn die Betreuungsintensität zwar weniger intensiv, aber kontinuierlich und meist unproblematisch ist. Für viele stellt diese Mobile Wohnbetreuung light eine wichtige, aber lange Leine der Sicherheit, Beziehung und Zugehörigkeit dar. Regelmäßige Hausbesuche, Besuche im Tageszentrum, Geldeinteilungen, Teilnahme in Projekten (Krippe, Kreativwerkstatt), Gruppen (Trockene AlkoholikerInnen) oder bei Ausflügen und Feiern (Weihnachtsfeier, Sommergrillen, Geburtstagspräsent) geben dieser Form ihre stabilisierende und belebende Struktur. Im Bedarfsfall kann für Einzelne schnell die Betreuungsintensität erhöht werden. Und ist immer wieder auch von Nöten, wenn man bedenkt, dass die meisten einen sehr langen und strapaziösen Weg heraus aus der Wohnungslosigkeit hinter sich haben. Treue Beständigkeit und Begleitung und lustvolle Angebote von Seiten engagierter MitarbeiterInnen helfen das Lebenskunststück Wohnen lebenswert zu erhalten.
Neben der Gruppe jener, die relativ stabil ihre Wohn- und Lebenssituation bewältigen, ragen betreuungsmäßig besonders die heraus, wo es beidseitig um besondere Anstrengungen geht: um die erste Phase des Trockenbleibens und Wohnens/Lebens nach einer Alkoholentwöhnungstherapie oder um den Kampf um den Verbleib in der Wohnung. Wenn diese Intensivanstrengungen auf einem guten Weg sind und immer länger gut gehen, sind das Erfolgserlebnisse, die enorm nachhaltige Wirkungen im Selbstbewusstsein und damit im Lebensgefühl der Betreffenden erzeugen. Sozialpädagogisch können diese Selbstwirksamkeiten nur verstärkt werden und sind natürlich auch für engagierte SozialarbeiterInnen Highlights und das Salz in der Suppe der alltäglichen Betreuungsarbeit. Schwieriger zu integrieren sind jene Betreuungen, wo zwar enorm viel an Unterstützung und Anstrengungen investiert wurde und dennoch keine nachhaltige Stabilisierung erreicht werden konnte. Schwere Suchterkrankungen und psychiatrische Erkrankungen geben hier sehr erschwerte Bedingungen vor. Hier steht dann der Aspekt einer menschlich akzeptierenden Begleitung im Vordergrund.
Die Wohngemeinschaft für trockene Alkoholiker und Nichtalkoholiker hat sich auch dieses Jahr wieder als Wohnlösung nach einer Alkoholentwöhnungstherapie bewährt. Mehr soziale Integration (und auch Kontrolle) durch die Wohngruppe, Einzelwohnbetreuung und begleitende Angebote (Gruppe Stolz, Krippenprojekt …) helfen dabei, trocken zu bleiben und neue Erfahrungen für ein Leben ohne Alkohol zu sammeln.
In der Sozialstruktur der mobil betreuten BewohnerInnen zeigt sich anteilsmäßig, dass Frauen eine Minderheit sind, ebenso altersmäßig jüngere Menschen bzw. andererseits ältere.
Die Erfahrungen zeigen, dass Nachhaltigkeit in der Wohn- und Lebenssituation nur gelingen kann, wenn Betreuungen langfristig und den Bedürfnissen angepasst sind. Wohnen braucht mehr als eine Wohnung, Miete zahlen, putzen und keinen Ärger mit den Nachbarn produzieren. Ein Grundproblem der Zielgruppe ist häufig Isolierung, Einsamkeit und mangelnde Zugehörigkeit. Das ist auch der Grund, warum Gruppenangebote gut angenommen werden. Das bedeutet, dass es gerade für die große Gruppe der männlichen Einzelwohner im mittleren Alter enorm wichtig ist, die sozialen Aspekte zu berücksichtigen und entsprechend strukturierte mehrphasige Betreuungskonzepte zu entwickeln (Vorbereitungsphase, Intensivbegleitung, Nachbetreuung, Begleitung light, Begleitung optional, … Alternativangebote: Vernetzung untereinander, Gruppen fördern, Aktivitäten und Integration anbieten …)
Bei der Gruppe der jüngeren BewohnerInnen zeigt sich ein Bedarf an Netzwerken in der Betreuung der KlientInnen (zum Beispiel Betreuungskonferenzen und Vereinbarungen gemeinsam mit dem/der KlientIn zwischen Bewährungshilfe, Wohnservice und Finanzverwaltung im Tageszentrum, Arbeitsprojektbetreuung, … Gesundheitsbegleitung); daneben braucht es von allen Beteiligten eine hohe Bereitschaft, sowohl zu klaren Grenzen und Bedingungen wie zu wiederholten Chancen und Versuchen.
Insgesamt wird auf Grund der vorliegenden Konzepte und Erfahrungen an strukturierteren Betreuungsfahrplänen gearbeitet.
Das Ausharren in einem alten modrigen Bau hat im August sein Ende gefunden! Trocken, schön, neu – Luft und Licht zum Atmen und Leben… nur ein Wehrmutstropfen blieb das fast fertige Wohnheim konnte nicht in Betrieb genommen werden. (unendliche Erklärungen, Vertröstungen auf unbestimmte Zeit, um Verständnis Werben und erklären warum Entscheidungsträger so entschieden haben.)
Die massiven Veränderungen wurden von den NutzerInnen wahrgenommen aber sehr unterschiedlich kommentiert. Von heller Freude und Begeisterung bis zu Ablehnung spannte sich der Bogen der Gefühle, da mit dem neuen Haus auch einige Regeln angepasst wurden, welche von einigen als sehr einschränkend empfunden wurden (verstärkte Alkoholkontrollen, Rauchverbot im Haus, mehr Reinlichkeit und Ordnung) Insgesamt war die Notschlafstelle fast immer voll und es wurde ein Lagerraum zu einem Zimmer umfunktioniert.
Der Non-Complience Bereich erweist sich als ein gutes, neues Instrument um Menschen individueller und noch niederschwelliger ein Bleiben in der Nost zu ermöglichen. (durch elektronische Schlösser auch zeitlich gut steuerbar)
Insgesamt ist ein Ansteigen junger „substanzgesteuerter“ Menschen zu verzeichnen, die einen Mehraufwand an Betreuung und enorme Anzahl sozialarbeiterischer Interventionen bewirken. (Substanzgesteuert heißt in diesem Zusammenhang, das durch Suchtdruck, temporären Entzug, oder völligen Rauschzuständen ausgelöstes Verhalten und Kommunikationsfähigkeit nicht ausreichen im Dialog, über Vereinbarungen, deren Einhaltung oder zielorientiertes Handeln zu sprechen.)
Diese Gruppe von Menschen in unseren Einrichtungen wird zunehmend eine Herausforderung für uns aber auch für unsere Auftraggeber! Was sollen/können wir leisten?
Wir stellen derzeit 10 Wohnungen für Netzwerkpartner zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit den Vereinen gestaltet sich problemlos. Mit der GWG Steyr haben wir ein ausgezeichnetes Arbeitsverhältnis durch mehrjährigen vertrauensvollen Umgang miteinander.
Eine Frage die sich mir mehr und mehr aufdrängt ist ob und wie wir in Zukunft die „Wohnbedürfnisse“ von Menschen mit mehrfach- Suchterkrankungen lösen werden (können).
Netzwerk Wohnungssicherung – Koordination der Delogierungsprävention
In den Landbezirken Kirchdorf und Steyr-Land sind die Netzwerktreffen im Herbst (2010: 21 TeilnehmerInnen) und die Kontakte rund um die Erhebung der Statistikzahlen im Frühjahr fixer Bestandteil der Netzwerkarbeit. Nach 5 Jahren Arbeit wird sichtbar, dass das Bewusstsein für Wohnungsfragen, Delogierungsverfahren und drohende Wohnungslosigkeit wesentlich gestiegen ist. Gemeinden lassen sich meiner Meinung nach in 4 Kategorien einteilen:
- Die MitarbeiterInnen werden aktiv, gehen den § 33a Meldungen selber nach und arbeiten wenn notwendig mit SBS und uns zusammen. Aus 10 Gemeinden gab es für 2010
Rückmeldungen über abgeschlossene Fälle.
Unterstützung durch die Gemeinde notwendig ist, gibt es eine gute Zusammenarbeit. Das
ist sicher die größte Kategorie.
- Einige wenige Gemeinden sind nach wie vor eher unkooperativ und ignorieren jeden
Versuch der Kontaktaufnahme.
In der Stadt-Steyr funktionieren das Netzwerk und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialorganisationen gut. Auch die Magistratsabteilungen sind im Bereich Delogierungsprävention aktiv: die SH hat 2010 ca. 30 Fälle (Schätzung) bearbeitet. Die JWF hat 54 Verständigungen von Deloterminen und 46 § 33a Meldungen erhalten. Davon haben knapp 2/3 (geschätzt) der Familien konkrete Unterstützung und Hilfe erhalten.
(auch wenn es hier immer um konkrete Fälle geht), da dieses Wissen „jederzeit anrufen zu können und Unterstützung zu bekommen“, Sicherheit vermittelt und dazu beträgt, dass KooperationspartnerInnen selber aktiv werden und Schritte setzen.
Von den 2010 dokumentierten 55 Beratungen kam knapp die Hälfte der Anfragen von den SBS, ca. 15 % von MitarbeiterInnen der JWF bzw. FamilienbegleiterInnen, ca. 25 % von verschiedensten Sozialorganisationen und ca. 13 % von Betroffenen bzw. Menschen aus deren Umfeld.
Diese Arbeit ist herausfordernd und spannend: Es geht darum, sehr schnell zu reagieren und Lösungsschritte, -möglichkeiten zu finden (Wie könnte es gehen? Was wäre möglich? usw.) oder manchmal „nur“ um die Bestätigung: da ist bereits an alle Möglichkeiten gedacht. In den meisten Fällen können die AnruferInnen die nächsten Schritte dann selbständig setzten.
Im gesamten Planungsraum erhielten 244 (2009: 188) Haushalte mit 342 (2009: 253) Erwachsenen und 149 (2009: 115) Kindern Unterstützung durch einen der Netzwerk- partnerInnen. (In diesen Zahlen sind nur die Fälle enthalten, die 2010 abgeschlossen wurden).
Durch das Netzwerk Wohnungssicherung wurden 98 (2009: 93) Haushalte mit 120 (2009: 115) Erwachsenen und 70 (2009: 68) Kindern begleitet. Davon wurden 79 Delogierungsfälle abgeschlossen, 7 Haushalte werden 2011 weiter begleitet.
Für 36 (2009: 36) Haushalte konnte eine länger dauernde Nachbetreuung ermöglicht werden. Davon wurden12 aus dem Jahr 2009 weitergeführt, 24 nach einem aktuellen Verfahren begonnen.
Beim Ergebnis der Delogierungsprävention im Planungsraum fallen 86,06 % auf Wohnungserhalt und Wohnungswechsel (inkl. betreutes Wohnen), 1,64 % auf Delogierungen und 12,3 % auf Abbruch.
- Erreichbarkeit der KundInnen, Annahme des Hilfsangebots.
Bei Mietrückständen ohne Gerichtsverfahren wird ein Teil der MieterInnen von sich aus aktiv oder wird von anderen Einrichtungen zu den SBS oder zu uns verwiesen. Am schwierigsten erreichbar sind die MieterInnen, bei denen das Gerichtsverfahren gerade eingeleitet wurde. In diesem Stadium reagieren sehr viele Menschen nicht auf schriftliche Hilfsangebote. Wenn der Hut wirklich brennt, weil ein Delogierungstermin feststeht, sind wieder mehr Menschen bereit, etwas zu tun und Unterstützungsangebote anzunehmen.
Die Frage, wie MieterInnen erreicht werden können, wenn schriftliche Angebote nicht gelesen bzw. ignoriert werden, steht immer wieder im Raum.
Auffallend in unserer Arbeit ist der im letzten Jahr sehr hohe Anteil an psychosozial auffälligen bzw. psychisch kranken (41 %) und non-compliance (13%) KundInnen (Prozentzahlen jeweils von der Gesamtanzahl der begleiteten Personen). Fallbeispiele im Anhang sollen einen Eindruck dieser sehr zeitaufwändigen und mühsamen Arbeit vermitteln.
· Infoveranstaltungen und Schulungen für MitarbeiterInnen von Sozialorganisationen zu den Themen Delogierungsverfahren und Existenzsicherung werden ab Frühjahr 2011 durchgeführt, um das Bewusstsein für diese Fragen zu steigern und notwendiges Wissen und Handlungskompetenz zu vermitteln.
· Die Anzahl der eingeleiteten Verfahren lt. BRZ und der § 33a Meldungen, die Gemeinden tatsächlich erhalten, differiert sehr stark. Da die Ursachen dafür unklar sind, möchten wir dem genauer nachgehen.
Netzwerk Delogierungsprävention: DSA Ingrid Lackinger
Notschlafstelle, Wohnungsservice: Mag. Karl Eglseer
Fallbeispiele Delogierungsverfahren wegen unleidlichem Verhalten auf Grund psychischer Erkrankungen
Frau X., Pensionistin, 70 J. mit 2 behinderten ca. 40 Jahre alten Töchter in einer Privatwohnung in einer kleinen Landgemeinde.
Die Wohnung ist verwahrlost, vermüllt und in völlig desolatem Zustand und müsste im Dezember 2009 eigentlich von Amts wegen gesperrt werden. Der Vermieter will nichts mehr herrichten, da die Wohnung vor dem Bezug durch die Familie in einem sehr guten Zustand war. In einem ersten Gespräch zwischen Bürgermeister, dem zuständigen Mitarbeiter der Bauabteilung und mir klären wir ab, was notwendig ist und ev. möglich wäre.
Frau X. lässt mich bei allen Kontakten nie in die Wohnung, will zuerst Unterstützung, dann wieder nicht, dann vielleicht doch. Die Gespräche sind sehr mühsam.
Es kristallisiert sich eine Arbeitsteilung zwischen dem Mitarbeiter der Bauabteilung und mir heraus:
Wir verhandeln gemeinsam mit dem Vermieter, dass die Familie bleiben kann und wieder einen Mietvertrag und damit Wohnbeihilfe bekommt. Dafür braucht es mehrere Gespräche und Telefonate. Ich sorge für den Überblick und gebe jeweils die notwendigen Schritte vor. Er hält den Kontakt zu Frau X, da sie zu ihm ein gewisses Vertrauen hat, füllt gemeinsam mit ihr Anträge aus, lässt sich die notwendigen Unterlagen bringen, klärt mit ihr ihre Finanzen (nach meinen Vorschlägen) und organisiert über die Gemeinde die Sanierung und Entrümpelung der Wohnung. Im Mai 2010, nach 6 Monaten sind die Wohnverhältnisse einigermaßen geordnet und die Regulierung der Finanzen ist in die Wege geleitet.
Mail des Mitarbeiters der Bauabteilung Ende Dezember 2010 (also 1 Jahr nach dem Erstkontakt):
„Zu Beginn des Jahres 2010 hatten wir ja sehr interessante Kontakte mit der Familie X.
Ich darf mich nochmals für Ihre Hilfestellung herzlich bedanken und wünsche Ihnen für das Jahr 2011 alles Gute und viel Erfolg.
Viel Erfolg zeigte sich durch unsere gemeinsame Arbeit bei Familie X. Die Wohnsituation hat sich zwar nicht wesentlich verändert, aber es dürfte sich immer Rahmen des – zumindest für die Familie X – Erträglichen bewegen.
Ich besuche die Familie in regelmäßigen Abständen bzw. kommt Frau X sehr häufig zum Gemeindeamt und da ergeben sich immer wieder Gespräche, bei denen wir immer wieder so manche Hilfe anbieten können. Frau X zeigt sich auch hinsichtlich ihrer finanziellen „Nöten“ sehr offen. Das ermöglichte uns, dass gemeinsam ein guter Weg zur Ausfinanzierung ihrer Darlehen gefunden werden konnte. Ich glaube, dass Frau X im Jahr 2011 schuldenfrei werden kann.
Ende März 2011 ruft mich der Vermieter wieder an, da es in der Wohnung und auch
rundum das Haus wieder „furchtbar ausschaut“ und Familie X. 20 Katzen statt der
vereinbarten 2 hat. Derzeit finden gerade wieder Gespräche zwischen Frau X. und dem
Gemeindemitarbeiter bzw. dem Bürgermeister und dem Vermieter statt. Eine
Entrümpelung wird demnächst durchgeführt. Das wird vermutlich jedes Jahr einmal
Herr Y, 65 J., Pensionist, paranoide Psychose, körperlich eingeschränkt.
Bei der Genossenschaft gibt es eine lange Vorgeschichte, da Herr Y. auf Grund seiner Krankheit immer wieder Probleme mit den Nachbarn hatte. Er wurde bereits einmal innerhalb der Genossenschaft übersiedelt. Im November 2011 ist die gerichtliche Kündigung bereits rechtskräftig. Sehr schnell wird klar, dass Herr Y. weder bei den größeren Genossenschaften noch Privatvermietern in Steyr eine Wohnung bekommen wird, da er bereits bekannt ist.
Von den Unterstützungsorganisationen ist anscheinend niemand zuständig, die Kompetenzen zwischen CHG und Seniorensozialarbeit des Magistrats bleiben sehr lange unklar. Da er keinerlei Krankheitseinsicht zeigt, kommt er weder auf die Warteliste für einen Wohnplatz bei pro mente noch für eine mobile Betreuung.
Herr Y. ist auf den ersten Blick kooperativ, ist aktiv und bereit überall hinzugehen, wo er Unterstützung bekommen könnte. Darunter liegt eine ganz starre Haltung, in der Wohnung zu bleiben, da ja „nur die bösen Nachbarn an seinen Problemen schuld sind“. Bei meinen regelmäßigen Kontakten über ein halbes Jahr (er hat mit meiner Unterstützung einen Aufschub erwirkt) droht er mir jedes Mal, sich aus dem Fenster im 4. Stock zu stürzen, falls die Delogierung durchgeführt wird.
Nach massivem Gewichtsverlust und allgemeiner Schwäche landet Herr Y. im LKH Steyr, zuerst auf der Psychosomatik und dann auf der Psychiatrie. Über die zuständige Sozialarbeiterin gelingt es im März endlich eine einstweilige Sachwalterin zu bekommen. Nachdem auch geklärt ist, dass Herr Y unter das CHG fällt, gibt es ein Gutachten durch das Land, das leider folgenlos bleibt, da keine Ressourcen zur Verfügung stehen. Mit ziemlicher Hartnäckigkeit gelingt es auch, eine non-compliance Betreuung durch pro mente zu erreichen. Ab dann wird eine Arbeitsteilung möglich. Ich suche gemeinsam mit der Sachwalterin Wohnungsmöglichkeiten, bin Informationsdrehscheibe für alle Beteiligten (was mehr als 100 Telefonate, mails und Besprechungen bedeutet) und mache „Druck“ auf Herrn Y., dass er sich zumindest Wohnungen anschauen muss. Der Mitarbeiter von pro mente übernimmt die direkte Begleitung und Unterstützung.
Nachdem es der Sachwalterin und mir gelingt, eine Wohnung für ihn zu bekommen (wegen seiner eingeschränkten Gehfähigkeit im Erdgeschoss) und wir alle praktischen, finanziellen und rechtlichen Hürden dafür genommen haben, verweigert Herr Y. die Übersiedlung, da die Wohnung „keine Heizung (es gibt eine Elektroheizung) hat und ihm auch sonst nicht gefällt“. Er wird Ende April unter Einsatz der Polizei und Feuerwehr delogiert, kommt für eine Nacht in die Psychiatrie und ist dann bereit in die neue Wohnung zu ziehen.
Beteiligt an diesem Erfolg waren bzw. Zusammenarbeit und Kontakte gab es mit: Sozialarbeiterin der Psychiatrie, Sachwalterin, mehrere MitarbeiterInnen von pro mente, Mitarbeiterin des CHG und der Seniorensozialarbeit des Magistrats, Gutachterin des Landes OÖ, SBS, Richterin, Exekutor, Beschwerdemanager der Genossenschaft, Verein für Sachwalterschaft und Amtsärztin.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Herr Y in 2-3 Jahren wieder ein Delogierungsverfahren hat, ist relativ hoch, da sein Grundproblem nicht geklärt ist.
FrauZ., 50 J. anerkannter Flüchtling aus Süd-Ost-Europa, kriegstraumatisiert und schizophren, lebt von Sozialhilfe, Sachwalter seit 2 Jahren.
Frau Z. wurde vor 2 Jahren wegen unleidlichem Verhalten delogiert. Der Sachwalter hat damals über persönliche Kontakte eine neue Genossenschaftswohnung für sie bekommen. Für diese Wohnung wurde im April 2010 das Delogierungsverfahren aus den gleichen Gründen eingeleitet. Frau Z. lässt grundsätzlich niemanden in die Wohnung, geht aber sehr regelmäßig zur Caritas und fallweise zur SBS, die den Fall an mich weitergeben haben, da er ihre Möglichkeiten überstiegen hat. Ein Gespräch mit Frau Z. ist fast unmöglich, da sie sich im Kreis dreht und immer wieder die gleichen Beschuldigungen erzählt, in der Wohnung bleiben bzw. eine neue Wohnung will und sich sonst auf nichts einlässt.
Meine Arbeit bedeutet einerseits Informationsdrehscheibe zu sein – Kontaktaufnahme und immer wieder aktueller Informationsaustausch mit Genossenschaft, Sachwalter, Caritas, CHG Verantwortliche, LKH-Abt. Psychiatrie und pro mente. Jeder in Steyr kennt sie, aber es gibt kaum Handlungsmöglichkeiten. Andererseits geht es darum, Frau Z. durch das ein Jahr dauernde Verfahren zu begleiten und Lösungsmöglichkeiten zu suchen – alle Ansätze bringen leider kein Ergebnis. Der Versuch, gemeinsam das Landespflegezentrum zu besichtigen, endet damit, dass sie den Kontakt mit mir abbricht, da sie kein Zimmer in einer Einrichtung („ich bin ja net deppat“) sondern eine eigene Wohnung will. Eine pro mente Wohnung oder WG kommt nicht in Frage, da sie die dafür notwendige Betreuungsvereinbarung nicht eingehen will. Eine Wohnung über den Integrationsfonds, um die sie sich selber sehr bemüht, ist auch nicht mehr möglich. Bei einer Genossenschaft oder am freien Wohnungsmarkt ist für sie nichts mehr zu finden.
Auch bei einem weiteren Gespräch, nachdem sie den Delotermin erhalten hat, ist sie nicht wirklich bereit, auf Alternativen zu einer eigenen Wohnung einzugehen.
Nach 1 Jahr Begleitung (unterschiedlich intensiv, mit längeren Pausen dazwischen), schaut es dzt. so aus, dass Frau Z. am 4. Mai 2011delogiert wird. Wie es dann weitergeht weiß niemand, da es für psychisch beeinträchtigte Non-compliance KundInnen in Steyr kein Wohnangebot gibt.
Beitrag erstellt von Eva am 12-07-2011 und zuletzt geändert am: 12-07-2011 um 10:19 Uhr
